• Preis
    EUR 14'000

« | Garagenstellplätze in der Leegasse 10 zu verkaufen | VIE»

Lage

Adresse
Leegasse 10
1140 Wien W

Verfügbarkeit

Verfügbar
nach Vereinbarung

Kosten

Kaufpreis
EUR 14'000

Eckdaten

Etage
UG
Baujahr
1996

Beschreibung

Tiefgaragenstellplätze im 14. Bezirk mit optimaler Verkehrsanbindung


Verkaufspreise:



1 Stellplatz: ab € 14.000,-
4 Stellplätze: ab € 54.000,-
alle Stellplätze kommen auf € 95.000,-







Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <200m
Apotheke <425m
Klinik <650m
Krankenhaus <950m

Kinder & Schulen
Schule <275m
Kindergarten <700m
Universität <1.475m
Höhere Schule <2.625m

Nahversorgung
Supermarkt <150m
Bäckerei <675m
Einkaufszentrum <2.125m

Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <900m

Verkehr
Bus <225m
U-Bahn <275m
Straßenbahn <400m
Bahnhof <225m
Autobahnanschluss <4.200m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Doppeltätigkeit/Naheverhältnis

Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.





Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. 

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Tivoligasse, Hadikgasse, U4 Braunschweiggasse, Penzinger Straße

Inserat

Inserate-Nr
7163941
Referenz
2724

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