- PreisEUR 415'000
- Zimmer3
- Fläche76
«bezaubernde (teilweise möblierte) 3-Zimmerwohnung in ausgezeichneter Lage in Oberdöbling»
Lage
- Adresse
- 1190 Wien W
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Kaufpreis
- EUR 415'000
Eckdaten
- Zimmer
- 3
- Etage
- 1. Stock
- Wohnfläche
- 76 m²
- Baujahr
- 1900
Beschreibung
- Vorraum mit eingebauter Garderobe und Schränken
- voll eingerichtet Einbauküche und mit hochwertigen Geräten ausgestattet
- Badezimmer mit Wanne und WC
- 3 Zimmer
- Gang
- Abstellraum
- voll ausgestattete Küche mit hochwertigen Bosch und Liebherr Markengeräten
- Einbaumöbel im Vorraum und Gang
- neuwertiger/sehr guter Zustand der Wohnung
- Parkettboden in den Wohnräumen
- moderne, großflächige Fliesen in den Bad und WC
- Beheizung und Warmwasseraufbereitung durch Etagenheizung
- ehemaliges GangWC als zusätzlichen Abstellraum im 1.OG
- Kinderwagen- und Fahrradabstellfläche im Hof
- Kellerabteil
Frau Nina Bachinger, ZEITWERT Immobilien e.U., Tel.:, E-Mail: steht Ihnen sehr gerne für Fragen oder einen Besichtigungstermin zur Verfügung. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Information, die uns von Verkäufer:In/Vermieter:In übermittelt wurden. Wir arbeiten mit aller Sorgfalt können jedoch für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Eine Weitergabe der übermittelten Daten ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung der Immobilienmakler:In bzw. Verkäufer:In/Vermieter:In nicht gestattet.
Weiters möchten wir Sie bei Erwerb von Wohnraum über die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch informieren:
Hinsichtlich der Einverleibungsgebühr für das Eigentumsrecht des Erwerbers von 1,1% und der Pfandrechtseinverleibungsgebühr von 1,2% für Finanzierungen gibt es gegebenenfalls eine temporäre Gebührenbefreiung im Umfang und unter den Voraussetzungen der §§25a bis 25c GGG. Der genaue Gesetzestext ist abrufbar unter:
Grob zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Regeln (die genauen Regeln ergeben sich ausschließlich aus dem Gesetzestext der §§25a bis 25c GGG):
- Die Bemessungsgrundlage (Kaufpreis bzw. Pfandrecht) ist gedeckelt mit EUR 500.000,00; ab EUR 2 Mio. fällt die Befreiung zur Gänze weg.
- Die Befreiung gilt nur für Verträge, die ab dem 01.04.2024 abgeschlossen werden.
- Die Befreiung gilt nur für Grundbuchsanträge, die ab dem 01.07.2024 beim Grundbuchsgericht einlangen.
- Die Befreiung ist befristet für Anträge bis zum 30.06.2026.
- Die Befreiung gilt nur für den Erwerb und die Finanzierung von Objekten, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen.
- Das dringende Wohnbedürfnis ist dem Grundbuchsgericht nachzuweisen und zwar durch eine entsprechende Meldebestätigung am Kaufobjekt und einem Nachweis der Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnstätte; dies (wenn zum Zeitpunkt des Grundbuchsantrages das neue Objekt noch nicht bezogen wurde) spätestens innerhalb von drei Monaten ab Übergabe (bereits fe
Inserat
- Inserate-Nr
- 7166909
- Referenz
- 7846/60
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