- MieteEUR 2'500
- Zimmer4
- Fläche132
«Einfamilienhaus in ruhiger Siedlungslage! Neustift am Walde»
Lage
- Adresse
- 1190 Wien W
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Miete
- EUR 2'500
Eckdaten
- Zimmer
- 4
- Wohnfläche
- 132 m²
- Grundstück
- 300 m²
- Baujahr
- 1975
Beschreibung
Arbeiten & Wohnen unter dem selben Dach!Dieses Wohnjuwel im 19. Wiener Gemeindebezirk wurde im Jahr 1975 fertiggestellt und im Laufe der Jahre regelmäßig renoviert.Die Immobilie befindet sich in einem guten Zustand und verfügt über eine Gartenfläche von ca. 218 m².Die ideale Situierung der Immobilie sorgt für lange Sonnenstunden und viel Helligkeit in den Wohnbereichen.Das Haus befindet sich in einer ruhigen Siedlungsanlage und ist über etwa ca. 50 Stufen gemütlich erreichbar.Mit einer Wohnnutzfläche von ca. 132 m² verteilt auf drei Geschosse und einem Keller mit ca. 27 m², bietet dieses Haus genügend Platz, um Ihr neues Zuhause nach Ihrer familiären und beruflichen Situation zu gestalten.Insgesamt verfügt das Haus über vier Zimmer, einer Küche, 4 WC-Anlagen, sowie drei Bäder/Duschen.Für ein stressfreies Parken sorgt der großzügige Garagenabstellplatz, welcher über die Zuckerkandlgasse unproblematisch befahrbar ist.Der uneinsehbare, großzügige Garten schafft eine gemütliche Rückzugsmöglichkeit vom Alltagsstress.
hard facts:Wohnnutzfläche: ca. 132 m²Keller: ca. 27 m²WC-Anzahl: 4Bäder/Duschen: 3Gartenfläche: ca. 218 m²
Lage:Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage, jedoch in einer wenig befahrene Sackgasse.Infrastruktur / Verkehrsanbindung:Neustift am Walde ist mit seinen vielen Heurigenlokalen ein gastronomischer Hotspot, der zum gemütlichen Verweilen und Genießen einladet.Ein Highlight bilden die Neustifter Kirtage.Für eine öffentliche Anbindung sorgt die Buslinie 35a (Neustift/Agnesgasse).
Preis und Detailinformation
- Miete inkl. BK: € 2.500,00,-
Informationen und Besichtigung:Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht IhnenHerr Emre Er unter +43 (0)oder gerne zur Verfügung!
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Inserat
- Inserate-Nr
- 7291869
- Referenz
- 5498/357
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