Wohnungskündigung
«Was muss bei einer Wohnungskündigung beachtet werden?»
Die Wohnungskündigung muss rechtzeitig und schriftlich (via Einschreiben) an die zuständige Immobilienverwaltung geschickt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt meistens mind. 3 Monate im voraus oder sonst was im Vertrag vereinbart wurde.
Beachten Sie, dass Sie in der Wohnungskündigung zusätzlich den Parkplatz, Tiefgaragenplatz, Hobbyraum etc. erwähnen. Damit dieser auch gleich gekündigt wird. Es müssen alle Parteien, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, das Wohnungskündigungsschreiben mit unterzeichnen.
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